Ab dem 6. Juni ist es wieder soweit: Dann haben sämtliche Bürger:innen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bis zum 9. Juni die Möglichkeit, die Mitglieder des Europäischen Parlaments zu wählen. Alle fünf Jahre können EU-Bürger:innen damit ihre Stimmen abgeben und an der einzigen europaweiten Direktwahl sowie der weltweit zweitgrößten demokratischen Wahl teilnehmen. Insgesamt können 350 Millionen Menschen an der Wahl mitwirken, die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden dabei für jeden Mitgliedsstaat getrennt gewählt. Für die Durchführung der Wahl sind diese selbst verantwortlich – weswegen auch der Wahltermin der Länder variiert.
Was wird genau gewählt, und welche Konsequenzen hat das Ergebnis?
Das Europäische Parlament ist eines mehrerer Organe der Europäischen Union. Es ist die einzige EU-Institution, die direkt von den EU-Bürger:innen gewählt wird. Im Gegensatz dazu besteht beispielsweise der Rat der EU aus den Minister:innen der Mitgliedsstaaten. Seine Zusammensetzung hängt deswegen von den nationalen Wahlen ab. Das Parlament ist als direkt gewählte Institution also europaweit (und übrigens auch weltweit) einzigartig.
Das Parlament teilt sich mit dem Rat der EU die Gesetzgebungskompetenz. Es kann also, so wie der Rat, Änderungen für Gesetzesvorschläge anbringen, diesen zustimmen oder sie ablehnen. Die Ergebnisse der „Europawahl“ haben also eine Auswirkung darauf, welche Gesetze in Zukunft innerhalb der EU gelten sollen.
Weitere Aufgaben des Europäischen Parlaments sind die Kontrolle der Demokratie sowie die Kontrolle des EU-Haushalts und die Überwachung der EU-Kommission. Es setzt sich für die Wahrung der Menschenrechte, der Demokratie und der Freiheit ein und prüft die Verwendung der Mittel. Außerdem wählt das Europäische Parlament (aus den Nominierungen der Mitgliedsstaaten) die Mitglieder der Europäischen Kommission. Die Europäische Kommission ist die Exekutive der EU und für die Ausarbeitung und Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften sowie das Tagesgeschäft der Europäischen EU zuständig. Da die Kommission das Initiativrecht hat, also als einziges Organ Gesetze vorschlagen darf (Parlament und Rat dürfen diesen nur zustimmen, sie abändern oder ablehnen), ist die Zusammensetzung der Kommission mitentscheidend für die Zukunft der EU.

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Wie läuft die Wahl in Österreich ab?
In Österreich wählen Wähler:innen nach dem Europawahlgesetz am 9. Juni eine Liste beziehungsweise Partei, können zusätzlich aber auch einen bestimmten Kandidaten respektive eine Kandidatin auf dieser Liste wählen – wodurch diese:r eine Vorzugsstimme erhält und die eigene Position innerhalb der Liste verbessern kann. Welche Kandidat:innen schlussendlich in das Europäische Parlament einziehen, ist also vom Wahlergebnis sowie von der Reihung innerhalb der Partei und den erhaltenen Vorzugsstimmen abhängig. Diese werden, nach Auszählung der nationalen Stimmen und deren Gewichtung, von den einzelnen Parteien nach Straßburg und Brüssel entsandt. Die Wahlergebnisse werden live auf der Wahlergebnis-Website bekannt gegeben.
In Österreich kandidieren folgende Parteien:
- ÖVP (Österreichische Volkspartei) mit Spitzenkandidat Reinhold Lopatka
- SPÖ (Sozialdemokratische Partei Österreich) mit Spitzenkandidat Andreas Schieder
- FPÖ (Freiheitliche Partei Österreich – Die Freiheitlichen) mit Spitzenkandidat Harald Vilimsky
- GRÜNE (Die Grünen – Grüne Alternative) mit Spitzenkandidatin Lena Schilling
- NEOS (NEOS – Das Neue Europa) mit Spitzenkandidat Helmut Brandstätter
- DNA (DNA – Demokratisch – Neutral – Authentisch) mit Spitzenkandidatin Maria Hubmer-Mogg
- KPÖ (Kommunistische Partei Österreichs – KPÖ Plus) mit Spitzenkandidat Günther Hopfgartner
Orientierung bei der Wahlentscheidung kann zum Beispiel der Wahlrechner geben. Hier kann man seine Meinung zu verschiedenen politischen Fragen abgeben. Das System vergleicht dann die Antworten mit jenen der wahlwerbenden Parteien und gibt an, wie hoch die jeweilige inhaltliche Übereinstimmung ist.

Foto: Amtliches Werk der Republik Österreich. – www.demokratiezentrum.org, Gemeinfrei.
Österreich ist beginnend mit der kommenden Wahlperiode 2024-2029 durch 20 Mitglieder (von insgesamt 720) im Europäischen Parlament vertreten. Die Anzahl an Mitgliedern pro Staat richtet sich nach deren Bevölkerungsanzahl und beträgt mindestens sechs sowie maximal 96 Abgeordnete. Durch den Austritt des Vereinigten Königreiches im Rahmen des „Brexits“ wurde die Anzahl der ursprünglichen Mandate von 751 auf zwischenzeitlich 705 reduziert, mit der kommenden Wahl steigt die Anzahl wieder auf 720. Die meisten Europaabgeordneten wählt 2024 Deutschland (96) vor Frankreich (81) und Italien (76). Die wenigsten Zypern, Luxemburg und Malta (je 6).
Was passiert nach der Wahl?
Auch wenn die Wahl von nationalen politischen Parteien bestritten wird, schließen sich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments nach ihrer Wahl meist einer transnationalen politischen Gruppierung an – sogenannten Fraktionen. Diese vertreten gemeinsame Werte, Konzepte und Ideale. Sie sind nicht nach Staatsangehörigkeit organisiert, sondern schließen sich nach politischer Zugehörigkeit zusammen. Jede Fraktion besteht aus mindestens 23 Abgeordneten aus mindestens einem Viertel der EU-Länder. Aktuell gibt es im Europäischen Parlament sieben Fraktionen:
- Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)
- Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament
- Renew Europe Group
- Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz
- Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer
- Fraktion Identität und Demokratie
- Fraktion die Linke im Europäischen Parlament – GUE/NGL
(Einige Abgeordnete gehören übrigens auch keiner solchen Gruppierung an – sie gelten als fraktionslos.)
Nach der Wahl arbeiten die gewählten Abgeordneten daran, die bereits erwähnten Fraktionen zu bilden. Während der ersten Plenartagung, bei der alle Abgeordneten zusammenkommen, wählt das neue Parlament einen Präsidenten oder eine Präsidentin. In einer weiteren Sitzung wird das Parlament den neuen Präsidenten respektive die neue Präsidentin der Europäischen Kommission wählen und später das gesamte Kollegium der Kommissionsmitglieder prüfen und bestätigen. Und dann beginnt das politische Tagesgeschäft.
Die Legislaturperiode dauert fünf Jahre. Das nächste Mal schreitet Europa dann also 2029 wieder zur Wahlurne.