Am 30. März 2020 verabschiedete das Parlament in Budapest ein umstrittenes Notstandsgesetz, welches der Regierung erhebliche Vollmachten verlieh. Konkret ermöglicht die ungarische Notstandsverordnung der politischen Führung um Ministerpräsident Viktor Orbán das Regieren per Dekret, gegebenenfalls ohne parlamentarische Kontrolle. Dieser Ausnahmezustand, in Ungarn offiziell als „Gefahrensituation“ bezeichnet, gilt ohne jegliche zeitliche Beschränkung. Zwar kann das Parlament ihn rein rechtlich gesehen wieder aufheben, doch mit einer Orbán-freundlichen Zwei-Drittel-Mehrheit, ist das gegen den Willen der Regierung unwahrscheinlich. Diese wiederum erklärte, diesen Zustand zu beenden, sobald die Corona-Krise vorbei sei. Kritiker verweisen jedoch darauf, dass auch das Notstandsgesetz aus der Flüchtlingskrise weiterhin in Kraft ist und das, obwohl Ungarn keine nennenswerten Flüchtlingsbewegungen mehr auf seinem Gebiet verzeichnen könne. Auf wenig internationale Gegenliebe stieß auch eine Änderung im Strafgesetzbuch: Demnach ist die absichtliche Verbreitung von Fake News über das Coronavirus als auch über den Kampf der Regierung gegen die Pandemie strafbar und kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnisstrafe geahndet werden. Die Frage, die sich dabei stellt: Sind diese Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie überhaupt verhältnismäßig?
Uneinigkeit bei den Reaktionen
Scharfe Kritik an den Maßnahmen kam vor allem seitens mehrerer Politiker und Journalisten sowie von Menschenrechtsorganisationen. Im Allgemeinen befürchten diese, die Regierung Orbán könnte ihre umfassenden Befugnisse zum eigenen Machtausbau missbrauchen. Geht es beispielweise nach Amnesty International Ungarn, so steht der Zuwachs an Machtbefugnissen der Regierung definitiv nicht in Relation zu den Erfordernissen, um Corona einzudämmen. Vielmehr sei es ein „Freibrief zur Einschränkung der Menschenrechte“. Seitens Human Rights Watch wurde Ungarn durch diese Maßnahme gar als „the EU’s first non-democracy“ bezeichnet. Einige Politiker forderten ein härteres Vorgehen gegen Budapest, die Vorschläge reichten dabei von Konsequenzen im mehrjährigen Finanzrahmen der EU bis hin zum Entzug des Stimmrechts für Ungarn auf EU-Ebene.
Deutlich verhaltener sah hierbei die Reaktion der EU-Kommission aus. In einer Erklärung vom 31. März bekräftigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen „Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte“ als Grundwerte der Europäischen Union und mahnte, diese einzuhalten und in der aktuellen Ausnahmesituation implementierte Maßnahmen „unbedingt verhältnismäßig“ zu halten. Bis auf Weiteres erklärte die Europäische Kommission, die Entwicklungen in Ungarn weiter zu beobachten. Ende April hieß es aus der Kommission, dass man wegen des Gesetzes zwar besorgt sei, aber unmittelbare Gegenmaßnahmen mangels eindeutiger Rechtsbrüche vorerst nicht setzen werde.
Sorge um rechtsstaatliche Entwicklungen
Kurz nach Inkrafttreten des ungarischen Notstandsgesetzes veröffentlichten 13 EU-Mitglieder eine gemeinsame Erklärung, in der sie ihrer Sorge über die rechtstaatlichen Entwicklungen im Zuge der Corona-Krise Ausdruck verliehen. Konkrete Fälle wurden dabei jedoch nicht beim Namen genannt. Daraufhin trat neben anderen Staaten ausgerechnet Ungarn dieser Erklärung nun ebenfalls bei. Die Regierung in Budapest erhebt den Anspruch, dass ihr Verhalten missverstanden beziehungsweise falsch dargestellt wird. So sei das Regieren per Dekret zur Bekämpfung der Corona-Pandemie einfach notwendig. Außerdem seien die Maßnahmen sehr wohl befristet, nämlich solange die Corona-Krise andauere. Und das absichtliche Verbreiten von falschen Nachrichten zu ahnden, sei immerhin kein Angriff auf die Pressefreiheit. Einige Stimmen, welche sich für die Maßnahmen der rechtskonservativen Orbán-Regierung aussprechen, glauben in der skeptischen medialen Berichterstattung Voreingenommenheit oder gar ideologische Motivation zu erkennen.

Transsexuellen wird Geschlechtsumwandlung verunmöglicht
Fakt ist jedoch, dass die Regierung mit ihren Argumenten die anfangs angeführten Kritikpunkte nicht entkräften kann: Dass die geltende Notstandsverordnung mit dem Ende der Gefahrensituation aufgehoben wird, ist kein konkretes Datum und enthält auch keinerlei Angabe darüber, ob diese Maßnahmen für Wochen, Monate oder gar Jahre gelten könnten. Auch müsste noch eindeutiger abgegrenzt werden, was strafrechtlich als absichtliche Desinformation definiert werden kann und was unter freie Meinungsäußerung fällt. Ein erster Fall, der diese Frage aufwarf, war eine Anzeige gegen den Bürgermeister von Mohács wegen Verbreitung von Fake News. Hintergrund war, dass er seine Stadt wegen mehrerer Corona-Fälle als „Epizentrum der Epidemie“ bezeichnet hatte.
Auch weckten einige der seither beschlossenen neuen Gesetze erhebliche Zweifel daran, dass die neuen Vollmachten der Regierung rein zur Bekämpfung der Pandemie dienen sollen. So wurde etwa kurz darauf ein Gesetz verabschiedet, welches eine Geschlechtsumwandlung für Transsexuelle sowie die Angabe einer anderen Geschlechtsidentität auf legalem Weg nicht länger ermöglicht. Auch wurden umstrittene Vorstellungen der Fidesz-Partei im Management von Theatern oder über den Bau von Museen ohne parlamentarische Diskussion in Gesetzesform gegossen. Einen Rückzieher machte die Regierung jedoch bei dem Versuch, Gemeinden von Fidesz-Politikern geführte Kommissionen vorzusetzen, mit welchen sie künftig ihr Handeln hätten absprechen müssen. Dieses Dekret wurde nur Stunden später wieder zurückgenommen, vermutlich auch wegen internationalen Druckes.
Umstrittenes Gesetz im Schatten einer einschlägigen Vorgeschichte
Die verbreitete Skepsis gegenüber der ungarischen Regierung und ihrem Verhältnis zur Rechtstaatlichkeit ist nicht unbegründet. Seit 2010 stellen Viktor Orbán und seine Fidesz-Partei die Regierungen in Ungarn. In diesem Zeitraum wurden checks and balances in der ungarischen Demokratie schrittweise geschwächt.
Dazu gehört die Besetzung von Ämtern mit Anhängern in mehreren gewichtigen Institutionen wie dem Verfassungsgerichtshof, der Nationalen Wahlkommission oder dem Medienrat. Die Regierung schwächte den Verfassungsgerichtshof noch dazu und baute ihren Einfluss auf andere Bereiche wie die Gerichtsbarkeit, die Zentralbank und die Wirtschaft aus. Die Mehrheit der ungarischen Medien geriet zunehmend unter die Kontrolle der Regierung. 2011 wurde eine national wie auch international umstrittene neue Verfassung beschlossen, deren Inkrafttreten ungeachtet dessen im Jahr darauf folgte. Auf Kritik stieß damals die Inklusion eigentlich kontroverser gesellschaftlicher Themen (u.a. Ehe, Abtreibung) und eine Reform des Wahlsystems, welche die Fidesz-Partei für künftige Wahlen tendenziell begünstigte. Ebenso warfen Kritiker Fidesz eine xenophobe und mitunter in Bezug auf George Soros zumindest unterschwellig antisemitische Rhetorik vor (Beispiel: Stop-Soros-Gesetz von 2018). Laut der NGO „Freedom House“, welche die Qualität von Demokratien evaluiert, ist Ungarn letztes Jahr von der Klassifikation „Free“ auf „Partly Free“ abgerutscht. Demnach stellt das Land als bislang einziger EU-Staat nicht länger eine umfassende Demokratie dar.
Aufgrund von asylrechtlichen Bestimmungen, welche die gemeinsamen EU-Richtlinien verletzen, hat die Europäische Kommission bereits in mehreren Belangen Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet. Bislang stockt dieser Prozess allerdings mangels umfassender Einigkeit unter den Mitgliedstaaten. 2019 wurde schließlich die Mitgliedschaft der Fidesz-Partei in der Europäischen Volkspartei (EVP) auf Eis gelegt. Zuletzt wurde von der Europäischen Kommission ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren in Aussicht gestellt, sollte Budapest bei seinen Corona-Maßnahmen zu weit gehen. Auch hat das Europäische Parlament Ungarn wegen seiner Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie offen kritisiert. Wie sich die Lage in Ungarn und sein Verhältnis zur EU weiterentwickeln werden und was nach Corona passieren wird, soll aber die Zukunft zeigen.
Anmerkung: Bei den vorgestellten ungarischen Gesetzen führen die Links zu übersetzten Versionen. Die ungarischen Originalfassungen sind hier zu finden: Notstandsgesetz (A koronavírus elleni védekezésről szóló 2020. évi XII. törvényt), Stop-Soros-Gesetz (T/333. számú törvényjavaslat).