Studieren ab 27 – welche Hürden kommen?

von Julia Hohengasser
Lesezeit: 5 min
Mit 27 ist man in der Blüte seines Lebens und schwimmt irgendwo zwischen Freiheit und Verantwortung. Mit diesem Alter noch ein  Studium zu beginnen ist bei Weitem keine Seltenheit. Doch welche Steine werden älteren Studierenden in den Weg gelegt? 

Man hat bereits erste wichtige Berufserfahrung gesammelt, ist bedacht auf einen gewissen Wohnkomfort fernab vom WG-Chaos und verfügt auch oft über das nötige Kleingeld, um sich einen höheren Lebensstandard zu leisten. In den späten 20ern ist man ein bisschen angekommen. Aber eben auch nur ein bisschen. Die Gedanken schwirren um das Studium, welches man schon vor Jahren beginnen wollte, jedoch die Voraussetzungen nicht erfüllte, keine finanziellen Mittel zur Verfügung oder schlichtweg keine Zeit hatte. Zum Lernen ist man zwar nie zu alt – demgegenüber stehen aber oftmals einige finanzielle Hindernisse.

Von Beihilfen zu Vergünstigungen

Studentenrabatte gehören zum Studentenleben wie das Amen im Gebet. Doch bei vielen öffentlichen Institutionen, wie beispielsweise bei Sportvereinen oder Museen, gilt eine Altersgrenze. Bei dieser wird man ab 27 Jahren, trotz gültigem Studentenausweis, nicht mehr als Studierender anerkannt. Auch viele Beihilfen sind davon nicht ausgenommen. Die Familienbeihilfe und der dazugehörige Familienbonus plus sind für die Mehrheit von uns Studierenden eine wichtige Quelle um das Studium finanzieren zu können. Diese Beihilfe kann aber nur bis zum 24. Lebensjahr bezogen werden. In Ausnahmefällen, wie etwa der Absolvierung des Zivildienstes, ist man bis zum 25. Lebensjahr bezugsfähig.

Daneben zieht man als Studierender über 27 auch bei Versicherungen den Kürzeren. Ab diesem Alter besteht keine Möglichkeit mehr, sich bei den Eltern mitversichern zu lassen. Der Abschluss einer Selbstversicherung für Studierende ist bei der Gebietskrankenkasse für zirka 64 Euro im Monat möglich, sowie eine günstige Selbstversicherung inklusive Pensions- und Krankenversicherung. Bei Letzterer ist eine geringfügige Beschäftigung eine Voraussetzung, um diese abschließen zu können. Doch hier gibt es ein Schlupfloch: Sofern man nach Ende oder Abbruch des Studiums keinen Job und kein Anrecht auf Arbeitslosengeld hat, kann man sich für maximal 24 Monate beitragsfrei bei Vater oder Mutter mitversichern. Jedoch ist dies nur möglich, solange das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde.

Auch unterschiedliche Banken bieten mehr oder weniger Vorteile für die älteren Semester unter uns. Als einzige Bank erhebt die Erste Bank und Sparkasse bis zum 27. Lebensjahr keine Gebühren für Kreditkarten, ein Studentenkonto kann bei dieser Bank unabhängig vom Alter eröffnet werden. Die Bawag PSK bietet ebenso bis zu dieser Altersklasse ein kostenloses Studentenkonto inklusive gratis Bankomatkarte an. Das Studentenkonto der Bank Austria ist bis zum 30., das der Raiffeisenbank bis zum 24. Geburtstag kostenlos. Weiters kann das VVT Studententicket, auf welches der Großteil von uns Studierenden angewiesen ist, nur bis zum 27. Lebensjahr erworben werden. Die ÖBB Vorteilscard Jugend, mit der man um 19 Euro pro Jahr vergünstigt mit dem Zug fährt,  kann ohne Ausnahme nur bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres erworben werden.

Sportbegeisterten unter uns werden die sportlichen Aktivitäten finanziell erschwert. Denn das Freizeitticket bietet ebenso nur einen Studentenrabatt, wenn man zu den Jahrgängen zählt, die zwischen 1994 und 2001 geboren sind. Handytarife für Studierende sind mal schlechter und mal besser für den schmalen Geldbeutel: Die Jugendtarife von A1 werden bis zum 25. Lebensjahr angeboten. Magenta bietet vergünstigte Tarife bis zum 26. Lebensjahr an, bei Drei können Studentenpreise bis zu einem Alter von 27 Jahren erworben werden. Eine gute Alternative zu den bekanntesten Mobilfunkanbietern bietet educom. Die Hauptzielgruppe dieser Firma sind Studierende, eine Altersbeschränkung gibt es nicht.

© Medizinische Universität Innsbruck

Vor Studienbeginn einige Jahre fest verankert im Berufsleben gewesen zu sein ist bei Studierenden bei Weitem keine Seltenheit.

Licht am Ende des Finanzhorizonts

Doch auch wenn ältere Studierende meist um viele Förderungen und Begünstigungen umfallen, gibt es einige Vorteile des Studentenlebens, die bleiben. So kann um Studienbeihilfe angesucht werden, wenn das Studium vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen wurde. Einige Ausnahmefälle, in denen einem auch als Ü-30-Jährigen diese Beihilfe zusteht, sind beispielsweise bei Aufnahme eines Masterstudiums oder als Selbsterhalter.  Infolgedessen kann auch um eine GIS-Gebühren-Befreiung angesucht werden. Besonders erwähnenswert ist, dass im heurigen Jahr von der ÖH der Universität Innsbruck ein eigenes Mobilitätsstipendium für Studierende über 27 Jahren eingerichtet wurde. Sofern der eingereichte Antrag positiv bewertet wird, erhält man 10% vom Preis des erworbenen Jahrestickets retour. Der Antrag hierfür kann noch bis zum 30. April eingereicht werden.

Ebenfalls ist es möglich, um ein Selbsterhalterstipendium anzusuchen. Hierbei ist zu beachten, dass man bei einem Studienbeginn bis 29 mindestens vier Jahre Selbsterhalt vorweisen muss. Bei Studienbeginn mit 30 steigt der erforderliche Selbsterhalt auf fünf, mit 31 auf sechs Jahre. Das Maximalalter, in dem man bei Studienbeginn um ein Selbsterhalterstipendium ansuchen kann, beträgt 34 Jahre – wofür dann neun Jahre Selbsterhalt vorzuweisen sind. Weitere Infos dazu finden sich auf stipendium.at.

Bei Bedarf eines Heimzimmers gibt es bei den Studentenheimen aufgrund des Studentenheimgesetzes keine Altersgrenze. Um auch die eigenen vier Wände etwas kostengünstiger finanzieren zu können, ist es möglich, einen Antrag für Mietzinsbeihilfe zu stellen. Zudem kann man von der Bezahlung des Kirchenbeitrags bis zur Vollendung des Studiums befreit werden. Hierzu ist ein Formular auszufüllen und eine Inskriptionsbestätigung beizulegen. Somit ist man bis Ende des Studiums – unabhängig davon, in welchem Alter dieses begonnen wurde – von der Zahlung des Beitrags befreit.

Egal ob bei Zeitungen, Magazinen, Musik oder Streaming: Für Abos zahlen Studierende meist einen deutlich geringeren Preis als Nutzerinnen und Nutzer ohne Studentenausweis. Abonnements ohne Altersgrenze werden etwa von Standard, Presse, Geo, Spotlight oder The Economist angeboten; vom Kurier kann ein Studentenabo bis zum vollendeten 29. Lebensjahr angefordert werden. Auch Studentenrabatte großer Firmen wie etwa Amazon Student, Vergünstigungen bei Elektronik-Artikeln (beispielsweise über die Plattform u:book, an der auch die Uni Innsbruck beteiligt ist), oder spezielle Goodies wie der ÖH-Mensabon erleichtern den Studienalltag – diese sind meist altersunabhängig gültig!

Weitere Infos:

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