Uni Innsbruck: Das ändert der Lockdown

von Jakob Häusle
Lesezeit: 2 min
Österreich ist weltweit Nummer eins, wenn es um Corona-Neuinfektionen geht. Jetzt hat die Regierung einen weiteren harten Lockdown ausgerufen – auch die Universitäten sind von den Maßnahmen betroffen. Hier das Wichtigste kurz zusammengefasst.

Die folgenden Maßnahmen gelten ab Dienstag, dem 17. November bis einschließlich 06. Dezember. Die Universität hat es sich zum Ziel gesetzt, den Betrieb weiter aufrechtzuerhalten, während die physischen Kontakte auf ein Minimum reduziert werden sollen. In Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsministerium konnte man sich auf folgende Regelungen einigen.

Lehrveranstaltungen

Alle Lehrveranstaltungen werden während der nächsten drei Wochen hauptsächlich online abgehalten. Davon ausgenommen sind lediglich Lehrveranstaltungen, die in Laboren stattfinden. Generell steht der Besuch von Präsenzveranstaltungen Studierenden frei. Wenn Studierende aufgrund der aktuellen Lage nicht daran teilnehmen möchten, „ist ihnen ein adäquater Ersatz anzubieten“, betont das Rektorat. Zudem müssen sämtliche Lehrveranstaltungen, die nicht virtuell abgehalten werden können, auf einen Zeitpunkt nach dem 06. Dezember verschoben werden.

Prüfungen

Prinzipiell müssen alle Prüfungen verschoben oder online abgehalten werden. Davon ausgenommen sind Einzel- und kommissionelle Abschlussprüfungen sowie die Prüfungswoche der Rechtswissenschaften.

Zugang Universitätsgebäude, Universitätsbibliothek, Lernplätze

Wer in den letzten Wochen die Bibliotheken und Lernplätze der Uni genutzt hat, muss seine Bücher vorerst wieder daheim aufschlagen. Zwar bleiben die Universitätsgebäude weiter offen, der Ausleihbetrieb der ULB bleibt bestehen (09:00 – 16.00 Uhr) und auch der Digitalisierungsservice ist weiterhin verfügbar. Jedoch schließen die Lesesäle und auch die Lernplätze sind nur noch in Ausnahmefällen benutzbar. Nur, wenn Studierende zuhause über keine ausreichende Internetverbindung verfügen oder eine Online- und eine Präsenzveranstaltungen zu nahe beieinander liegen, dürfen die Lernplätze unter verpflichtender Verwendung des Contact-Tracing-Systems genutzt werden. Der Parteienverkehr in der Studienabteilung und in den Prüfungsreferaten ist nach persönlicher Terminvereinbarung weiterhin möglich.

Home-Office

Nach Möglichkeit soll jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin der Universität Innsbruck auf Home-Office umgestellt werden. Wenn es nicht anders geht, kann die Tätigkeit weiterhin vor Ort ausgeführt werden. Arbeitsbestätigungen für potenzielle Polizeikontrollen können über die Vorgesetzten bei der Personalabteilung beantragt werden.

Meetings, Sitzungen und Wahlen

Besprechungen, Sitzungen und Meetings können ab dem 17. November nur noch virtuell stattfinden. Die Wahlen sämtlicher Gremien bzw. Leitungswahlen sind bis nach dem Lockdown auszusetzen, da eine elektronische Abstimmung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Weitere Informationen:
Newsroom der Uni

Fragen an die Uni: corona@uibk.ac.at

Fragen an die ÖH Innsbruck

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