In der Artikelreihe ‚ÖH für Dich‘ stellen wir euch diese Woche das Referat „Studieren mit Beeinträchtigung“ vor. Die ÖH setzt sich seit Jahren für ein barrierefreies Studium an der Universität Innsbruck ein. Hinter der Organisation von Podiumsdiskussionen, Workshops und den zahlreichen Beratungen für Studierende steht Georg Ebster, der das Referat alleine leitet. Einfühlungsvermögen, Flexibilität und eine gehörige Portion Organisationstalent gehören zum must-have in seiner Position.
„Eine Beeinträchtigung ist nicht beim Menschen, sondern entsteht erst bei der Interaktion mit der Umwelt“, erklärt Georg im Interview. Zu ihm ins Büro kommen nicht nur Studierende mit motorischen Einschränkungen, sondern auch chronischen und psychischen Erkrankungen, sowie Sinnesbehinderungen (z.B. Hör-& Sehbeeinträchtigungen), die Fragen zum Studium haben.
Um jedem ein barrierefreies Studieren zu ermöglichen, müssen Hindernisse erkannt und anschließend ein passender Lösungsweg gesucht werden. In einem Beratungsgespräch geht er immer individuell auf den Studierenden ein und wird nur in Absprache mit der betroffenen Person tätig. Verschwiegenheit und Datenschutz sind Georg sehr wichtig: Die Studierenden haben großes Vertrauen in das Referat der ÖH, sagt er und deshalb biete er auch Beratungszeiten außerhalb der Bürozeiten an, damit keine Rückschlüsse von Dritten gezogen werden, wenn die Studierenden in die Josef-Hirn-Straße kommen und die Anonymität dadurch gewahrt wird.
“Zurzeit finden die Beratungsgespräche hauptsächlich online via Mail oder Video-Beratungsgespräch statt. Je nach Möglichkeiten im Rahmen der Öffnungsschritte wird aber eine baldige Rückkehr zur Beratung vor Ort angestrebt, wobei die digitalen Alternativen bestehen bleiben sollen.” (Stand Mai 2021)
Wie sehen die Hilfsangebote aus?
„Vielfältig“, sagt Georg lächelnd. Konkrete Beispiele mit Studierenden kann er natürlich nicht nennen, da diese Informationen vertraulich behandelt werden. In erster Linie berät er die Studierenden und unterstützt sie in der Überwindung dieser Probleme. Dies kann z.B. die Beschaffung eines Parkchips der Stadt oder das Verleihen eines FM- Übertragungsgeräts für Hörbehinderte sein. Durch das Wegfallen des Präsenzunterrichts und die Umstellung auf eine digitale Lehre haben sich die Anfragen an ihn verändert, berichtet er. Größter Vorteil ist natürlich die Digitalisierung, die beispielsweise mobilitätseingeschränkten Studierenden hilft, da die Anfahrt zur Uni oder zu ihm entfällt.
Jedoch gehen mit der Digitalisierung auch Isolation und Vereinsamung einher, weswegen das Thema der „psychischen Belastung, verbunden mit dem Studium“ erhöht wahrgenommen worden ist. Als Referent sieht er die Entwicklung der Hilfsangebote innerhalb der Uni deshalb sehr positiv, da durch die enge Zusammenarbeit der verschiedenen Referate und Fachleute, das Angebot für Studierende ausgebaut wurde (siehe Psychologische Studierendenberatung).
Kommende Veranstaltungen rund ums Thema „Barrierefreiheit“
Wenn es die Inzidenz im kommenden Herbst erlaubt, wird das Referat wieder eine Podiumsdiskussion zum Thema “Barrierefreiheit” organisieren. Im vorherigen Jahr, am “internationalen Tag der Menschen mit Behinderung” (3. Dezember), konnten Studierende online bei einer offenen Diskussion mit Fachleuten ihre Ideen und Wahrnehmungen zum Thema “Barrierefreiheit in Zeiten von Corona” einbringen. Dies traf, zur Freude aller Beteiligten, auf große positive Resonanz.
Zu den Veranstaltungen, die Georg organisiert, werden auch GebärdendolmetscherInnen eingeladen. Hierfür müssen gerade in der Pandemie extra Räume angemietet und mit der entsprechenden Technik ausgestattet werden. Des Weiteren muss für die Universität ein Sicherheitskonzept hinterlegt sein. Auch wenn dies einen hohen organisatorischen Aufwand für ihn bedeutet, freut er sich über die Umsetzung bei den Veranstaltungen und die Unterstützung durch das Büro der Behindertenbeauftragten Elisabeth Rieder und ihrem Team.
Für die Zukunft wünscht er sich, dass alle universitären Veranstaltungen auch im digitalen Bereich barrierefrei organisiert werden, dies sei aber zurzeit leider finanziell nicht umsetzbar.
Die ÖH ist auch auf Bundesebene aktiv
Regelmäßiger Austausch über aktuelle Entwicklungen findet nicht nur innerhalb der Universität mit dem Büro der Behindertenbeauftragten oder den Fachschaften statt, sondern auch mit Externen wie z.B. dem Bundesbehindertenanwalt Hansjörg Hofer. Dabei stehen Chancengleichheit und Teilhabe immer im Mittelpunkt.
Im Oktober 2021 soll die geplante Reform (u.a. das Universitätsgesetz) des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung in Kraft treten. Die darin enthaltene Definition von Behinderung sah er als Referent und Jus-Student jedoch kritisch und verfasste eine Stellungnahme, die er in Absprache mit mehreren ProfessorInnen und Interessenvertretungen an das Ministerium schickte.
Neben vielen anderen Neuerungen, sollte für die Einführung der Mindeststudienleistung eine abweichende Definition von Behinderung aus dem Familienlastenausgleichsgesetz verwendet werden. Der Entfall des Nachweises der Mindeststudienleistung wäre aufgrund dieser Definition erst dann möglich gewesen, wenn eine nicht nur vorübergehende Behinderung nachgewiesen werden würde, die länger als drei Jahre andauert”, so Georg.
Das hätte wohl einige Menschen mit Beeinträchtigung benachteiligt. Auch konnte der Referent zur Stützung seines Arguments auf andere Rechtsakte verweisen:
Andere Gesetze, wie beispielsweise das Behindertengleichstellungsgesetz, definieren ‘nicht nur vorübergehend’ als einen Zeitraum von sechs Monaten, um mit dieser weiten Definition von Behinderung einen möglichst großen Personenkreis anzusprechen und unnötige Härtefälle zu vermeiden”, erklärt der Referent.
(Für mehr Infos siehe Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz)
Mit Erfolg: Durch rege Beteiligung von Georg Ebster und weiterer Stellungnahmen anderer Fachleute, wurde die kritisierte Definition und die damit verbundene Schlechterstellung einiger Betroffener in der neuen Fassung verändert.
Zur Person: Referent Georg Ebster

© ÖH Innsbruck
Georg Ebster
Georg Ebster ist für das ÖH-Referat Studieren mit Beeinträchtigung(en) verantwortlich.
„Was kann ich als Studierender an der Universität Innsbruck für die Barrierefreiheit tun?“ Diese Frage stellte sich Georg vor zwei Jahren und bewarb sich beim Referat „Studieren mit Beeinträchtigung(en)”. Da er schon vor seinem Studium (Jus und Erziehungswissenschaften) im Bereich der mobilen Begleitung für Behinderte bei der Lebenshilfe Tirol gearbeitet hat, bringt er für seine Tätigkeit in der ÖH bereits wertvolle Erfahrung mit.
Große Freude bereitet ihm natürlich positives Feedback von Studierenden oder die Rückmeldung, wenn Prüfungen bestanden, Prüfungsmodalitäten verändert oder Deadlines angepasst wurden.
Auf der Internetseite des Referats findest Du natürlich noch mehr Informationen und Ansprechpartner.