Im Lockdown wird es bei vielen, die sich ihr Studierendenleben selbst finanzieren müssen, eng mit dem Geld. Jobs und Nebeneinkünfte sind oft plötzlich ausgefallen. Um da entgegenzuwirken, hat die ÖH den Lockdown-Unterstützungsfonds ins Leben gerufen: „Mit dem neuen Lockdown haben wir das selbe Problem wie beim letzten Mal. Viele Jobs von Studierenden fallen Weg, da stecken einige in wahnsinnigen Problemen. Deshalb möchten wir den Betroffenen direkt ein finanzielles Auffangnetz bieten“, erklärt das Vorsitzteam der ÖH Innsbruck.
Wer die Unterstützung bekommt
Um die 400 Euro an Unterstützung zu bekommen muss man ein paar Kriterien erfüllen. Die Richtline und das Antragsformular sind auf der Website der ÖH zu finden. Grundsätzlich muss man für die Lockdown-Unterstützung einen gewissen Studienerfolg erzielen. Es gelten die gleichen Regeln wie bei der Studienbeihilfe: in den letzten beiden Semestern müssen mindesten 16 ECTS-Punkte erreicht worden sein – Erstsemestrige müssen im Nachhinein 8 ECTS-Punkte nachweisen. Die für den Antrag notwendige soziale Bedürftigkeit kann auf zwei Arten erfüllt werden. Wer monatlich Studienbeihilfe erhält und im Oktober und November weniger als 3000 Euro auf dem Konto hatte, würde die 400 Euro bekommen. Wer keine Studienbeihilfe bekommt, aber nachweisen kann, dass man das Einkommen durch den Lockdown verloren hat, erhält ebenfalls das Geld aus dem Unterstützungsfond. Bei wem die Studienbeihilfe abgelehnt wurde, der soll den negativen Bescheid mit abgeben.
Auch nach diesem zweiten Kriterium darf der Kontostand im Oktober und November nicht über 3000 Euro gewesen sein. Wenn es besonders große Einnahmen oder Ausgaben gegeben hat, müssen diese auch begründet werden.
Die notwendige Bürokratie
Die nötigen Nachweise (Studienbeihilfe, Studienerfolgsnachweis, Kontoauszüge etc.) zusammenzusammeln scheint etwas aufwendig – für den Antrag auf Studienbeihilfe gelten ja ohnehin die gleichen Regeln beim Studienerfolg. Für Lukas Schobesberger (JUNOS) vom ÖH-Vorsitzteam ist das eigene Prüfverfahren der ÖH aber notwendig: “Wir wollen uns nicht nur auf die Studienbeihilfe verlassen. Die ist nicht immer treffsicher und manche, die Unterstützung nötig hätten, bekommen keine. Umgekehrt braucht jemand mit Höchstbeihilfe und Nebenjob nicht unbedingt das Geld aus dem Unterstützungsfond.”
Mit dem zweiten Kriterium, dass man keine Studienbeihilfe bekommen muss, sondern einfach den Nachweis erbringt, dass einem der Lockdown den Job gekostet hat, können mehr Leute erreicht werden. So zum Beispiel auch der große Anteil der Innsbrucker Studierenden, die nicht aus Österreich kommen.
Unterstützung für über 600 Studierende
Mit den 250.000 Euro können mehr als 600 Studierende die Unterstützungsleistung erhalten. Warum man sich für den Betrag von 400 Euro entschieden hat, anstatt mit kleineren Beträgen noch mehr Leute unterstützen zu können, erklärt Lukas Schobesberger (JUNOS) so: “Grundsätzlich braucht man einen Betrag, der wirklich hilft. Mit 100 Euro kann man keine Miete bezahlen, 400 Euro sind da schon eine faire Unterstützung, mit der man auch etwas anfangen kann.”
Schon im vergangenen Jahr hat die ÖH Innsbruck versucht, Studierenden in finanzieller Not unter die Arme zu greifen. Mit dem sogenannten Corona-Hilfsfond wurden nach dreimaligem Aufstocken insgesamt 100.000 Euro an etwa 300 Studierende ausgezahlt.
Mit dem neuen Lockdown-Unterstützungsfond können mehr als doppelt so viele Studierende finanzielle Hilfe bekommen. Sollte die Nachfrage so groß sein, dass die Mittel bald ausgeschöpft sind, wäre für den ÖH-Vorsitz auch eine Aufstockung denkbar.
Hier gehts zum Lockdown-Unterstützungsfonds